Musik für Babys und Kleinkinder
für Kinder von 0 bis 5 Jahren in Begleitung einer Bezugsperson
Musik kann wie eine Sprache gelernt werden. Durch Hören, Imitieren und spielerisches Entdecken entwickeln Kinder nach und nach einen musikalischen Wortschatz. In dieser frühen Phase legen sie die Grundlagen für ihre spätere musikalische Entwicklung, so dass sie sich später selbstständig und frei musikalisch ausdrücken können – wie sie es mit der Sprache tun. Gleichzeitig erfahren die Bezugspersonen, wie sie die musikalische Entwicklung ihres Kindes im Alltag begleiten können.
Vielfältige Liederauswahl – meist ohne Worte
In diesem Kurs nach den Grundsätzen der «Music Learning Theory» von Edwin E. Gordon erleben Kinder und ihre Bezugspersonen während 45 Minuten eine vielfältige Auswahl an Liedern – meist ohne Worte – in unterschiedlichen Tonarten sowie rhythmische Stücke in verschiedenen Metren und viel Bewegung!
Im Schulhaus Zentrail
Die Kurse werden am Dienstagnachmittag im Schulhaus Zentral durchgeführt. Nach Abschluss der Anmeldefrist werden Gruppen zusammengestellt (sechs bis sieben Kinder) und Zeiten festgelegt. Das Kursgeld beträgt Fr. 190.00 pro Semester.
Kursleitung
Die Kurse werden von Daniela Buess geleitet. Sie ist ausgebildete Musikpädagogin und unterrichtet seit mehreren Jahren die Musikalische Grundausbildung an der Musikschule Volketswil im Schulhaus Zentral.
Kostenlose Schnupperlektion
Entdecken Sie gemeinsam mit Ihrem Kind den Kurs bei einer kostenlosen Schnupperlektion:
Dienstag, 3. November 2026, um 13.30 Uhr
Samstag, 7. November 2026, um 10.30 Uhr
Anmeldung für die Schnupperlektionen: daniela.buess@volketswil.schule
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Kursbestimmungen
- Ein Einstieg ist immer auf Semesterbeginn möglich.
- Der Kurs dauert mindestens ein Semester und verlängert sich ohne Abmeldung bis zum 31. Mai oder 30. November automatisch um ein weiteres Semester.
- Die erste Woche nach den Sommerferien ist unterrichtsfrei (Stundenplaneinteilung).
- Das Kursgeld von Fr. 190.00 pro Semester wird im September und März in Rechnung gestellt.
- Der Unterricht fällt an staatlichen Feiertagen, bei Schuleinstellungen oder Krankheit der Lehrperson ersatzlos aus.
- Geschwister müssen einzeln angemeldet werden
