Absenzen

Die Verantwortung für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder tragen die Inhaber der elterlichen Gewalt (§ 57 VSG und § 66 VSV). Eltern, die diesen Pflichten nicht nachkommen, erhalten einen Verweis oder können mit einer Geldbusse belangt werden. Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (§ 28 VSG und § 28 VSV).

Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Dauert eine Absenz vom Unterricht länger als zwölf Schulwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden (§ 28 VSV).

Reglement Absenzen

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Ansprechpersonen

Erste Ansprechperson ist immer die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Wenn Sie weiterführende Anliegen haben, wenden Sie sich an die zuständige Schulleitung – oder, für allgemeine Informationen – an die Schulverwaltung.

Alle Angestellten der Schule Volketswil und auch Behördenmitglieder sind per Mail erreichbar: vorname.name@volketswil.schule

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Berufswahl

Offene Lehrstellen der Region Volketswil finden sich auf berufsberatung.ch. Schnupperlehren, Informationstage etc. sind die zentralen Elemente zur Berufsfindung. Schülerinnen und Schülern der 2. und 3. Sekundarstufe sind diese Anlässe in der Regel nach begründetem Gesuch zu bewilligen.

Regelungen:

  • Schnupperlehren sollen nach Möglichkeit in die Schulferien gelegt werden.
  • Das schriftliche Gesuch soll frühzeitig mit genauen Angaben über die Dauer und den Zeitraum der Schnupperlehre oder ähnlicher Anlässe sowie einer Umschreibung derselben eingereicht werden. Das Gesuch muss von den Eltern unterschrieben werden.
  • Dem Gesuch soll in der Regel die Bestätigung der Schnupperlehrfirma, die Einladung oder Veranstaltungsbestätigung beigelegt werden.
  • Das Formular „Bestätigung Schnupperlehre“ wird dem Schüler oder der Schülerin mitgegeben und muss nach Beendigung der Schnupperlehre vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Lehrperson abgegeben werden. Es wird in der Schülerakte aufbewahrt.
  • Der versäumte Schulstoff ist angemessen aufzuarbeiten und versäumte Prüfungen sind in der Regel nachzuholen.

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Besuchstage

Zweimal jährlich finden in unseren Schulen Besuchsmorgen statt. Die Daten können aus dem Ferienplan entnommen werden. Zudem werden die Besuchsmorgen bei den Terminen des jeweiligen Schulhauses publiziert.

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BMS FMS HMS Vorbereitung

Die Schule Volketswil bietet den Schülerinnen und Schülern, welche Interesse an einem Übertritt ins Gymnasium oder an die Berufsmittelschule haben, die Möglichkeit von Vorbereitungskursen an. Alle Detailinformationen und Voraussetzungen für eine Anmeldung zu diesen Kursen sind im Merkblatt "Gymnasium-/BMS-Vorbereitungskurse" festgehalten. Die Unterlagen und das Anmeldeformular wird den Eltern von der Schulverwaltung jeweils zirka Mitte Juni direkt via E-Mail zugestellt. Bei Interesse ist das  Anmeldeformular ausgefüllt der Klassenlehrperson bis spätestens 4. Juli abzugeben.

Merkblatt Gymnasium-/BMS-Vorbereitungskurse 

Anmeldeformular 

Link: Zentrale Aufnahmeprüfung

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Dispensationen

Bei vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern frühzeitig, mindestens aber eine Woche im Voraus, um Dispensation (§ 28 VSG § 28 und 29 VSV). Dispensationen vom Unterricht können unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und schulischen Situation der Schülerin oder des Schülers und zureichenden Gründen bewilligt werden. Ferienverlängerungen gehören nicht zu den Dispensationsgründen.
Zuständigkeiten bei Dispensationen:

  • Klassenlehrperson
    Die Bewilligung einer Dispensation von einem Schultag pro Schuljahr liegt in der Kompetenz der Klassenlehrperson. Sie führt Buch über die Absenzen und Dispensationen.
  • Schulleitung
    Über Dispensationen von zwei bis drei Schultagen entscheidet die Schulleitung.
  • Geschäftsleitung
    Über Dispensationen von mehr als drei Schultagen sowie bei ferienverlängernden Dispensationen entscheidet die Geschäftsleitung.
  • Rekursinstanz
    Bei abgelehnten Gesuchen können die Eltern innerhalb der Frist bei der Schulpflege Einsprache einlegen.

Reglement Absenzen

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Eltern- und Erwachsenenbildung

Die Fortbildungsschule Volketswil bietet ein vielfältiges Kursprogramm für Kinder, Erwachsene und Senioren an. Es beinhaltet u.a. Kurse zu den Themen Bewegung, Gesundheit, Kochen, Nähen, Gestalten, Lifestyle, Elternbildung sowie Turnen und Schwimmen für Eltern und Kinder.

Erfahren Sie mehr zur Fortbildungsschule.

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Elternmitwirkung

Jedes Schulhaus verfügt über einen Elternrat. Der Elternrat ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen und weitere an der Schule interessierte Personen. Er hat den Zweck, regelmässige Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen den einzelnen Delegierten und der Schulleitung zu fördern. Der Elternrat ist somit eine Schnittstelle zwischen Elternhaus und Schule. Ressourcen und Synergien sollen erkannt und genutzt werden. Ausserdem unterstützt und entlastet der Elternrat die Lehrkräfte bei der Organisation und Durchführung spezieller Anlässe.

Erfahren Sie mehr zum Elternrat.

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Feiertage

Während der Feiertage findet kein Schulunterricht statt. Die Daten können dem Ferienplan entnommen werden. Auf Gesuch der Eltern können Kinder für hohe Feiertage der verschiedenen Religionen vom Schulunterricht dispensiert werden.

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Gymi-Vorbereitung

Die Schule Volketswil bietet den Schülerinnen und Schülern, welche Interesse an einem Übertritt ins Gymnasium oder an die Berufsmittelschule haben, die Möglichkeit von Vorbereitungskursen an. Alle Detailinformationen und Voraussetzungen für eine Anmeldung zu diesen Kursen sind im Merkblatt "Gymnasium-/BMS-Vorbereitungskurse" festgehalten. Die Unterlagen und das Anmeldeformular wird den Eltern von der Schulverwaltung jeweils zirka Mitte Juni direkt via E-Mail zugestellt. Bei Interesse ist das  Anmeldeformular ausgefüllt der Klassenlehrperson bis spätestens 4. Juli abzugeben.

Merkblatt Gymnasium-/BMS-Vorbereitungskurse 

Anmeldeformular 

Link: Zentrale Aufnahmeprüfung

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Hausordnung

In den Hausordnungen der Schulen Volketswil sind Regeln festgehalten, die für das gesamte Schulareal gültig sind.

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Heimatliche Sprache und Kultur

Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nichtdeutschen Sprachen – der Unterricht in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendliche die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse über ihre Herkunftskultur, z. B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen. Der Unterricht kann vom Kindergarten oder von der 1. Primarklasse an besucht werden – je nach Angebot der betreffenden Sprache. Die Eltern melden ihr Kind selber und online über diesen Link an:  
Anmeldung für die Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur
Auf der Homepage des Volksschulamtes des Kantons Zürich sind weitere Informationen aufgeschaltet: www.vsa.zh.ch 

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Jokertage

Ihr Kind darf ohne Vorliegen von Dispensationsgründen zwei Tage pro Schuljahr vom Unterricht fernbleiben. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres. An Tagen mit offiziellen Anlässen der Schule bzw. der Klasse dürfen keine Jokertage bezogen werden (Besuchstage, Sporttage, Klassenlager). Die Eltern und Erziehungsberechtigte teilen den Bezug von Jokertagen spätestens am Vortag mit dem offiziellen Formular oder via Escola App der Klassenlehrperson mit. Sie informieren Therapeuten, die Musikschullehrkräfte usw. über den Einzug des Jokertages. Das Aufarbeiten des verpassten Schulstoffes liegt in der gemeinsamen Verantwortung des/der Schülers/Schülerin und der Eltern in Absprache mit der Klassenlehrperson.

Formular Jokertage

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Kinderbetreuung

Siehe schulergänzende Betreuung.

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Kindergarten

Kindergarteneintritt
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 (19. August 2024) werden Kinder mit den Geburtsdaten 1. August 2019 bis 31. Juli 2020 eingeschult. Die betroffenen Eltern erhalten die Unterlagen im Januar direkt von der Schulverwaltung und können ihre Kinder für den Kindergartenbesuch anmelden.

Rückstellungen vom Schuleintritt
Rechtsgrundlage für diesen Ablauf bildet das VSV §3 Abs. 1 und VSV §34 Abs. 3
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt Kindergartenstufe) kann erfolgen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Die Rückstellung kann in Ausnahmefällen auch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Antragsberechtigt sind die Eltern und die Lehrperson.
Gesuche um Rückstellung vom Kindergarteneintritt sind bis 28. Februar 2024 schriftlich und mit Begründung an die Schulverwaltung zu richten. Dem Gesuch ist ein Bericht des Haus- oder Kinderarztes zum Entwicklungsstand des Kindes beizulegen. Der Schulpsychologische Dienst prüft das Gesuch und nimmt eine Einschätzung bezügloich der Einschulung vor. Aufgrund des Abklärungsberichts entscheidet die Schulpflege über die Rückstellung. Die Eltern werden bis spätestens Ende Mai schriftlich durch die Schulverwaltung informiert.

Vorzeitiger Schuleintritt
Mit der Festlegung des Stichtages für den Schuleintritt auf den 31. Juli werden Kinder, die ihr 4. Lebensjahr bis zu diesem Termin erreicht haben, eingeschult, was bereits dem VSG §3 Abs. 2 entspricht. Seit Schuljahr 2019/20 sind deshalb keine vorzeitigen Schuleintritte mehr möglich.

Elterninformation Kindergartenstufe

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Klassenzuteilung

Die Schulleitungen entscheiden über die Klassenzuteilungen. Begründete Gesuche von Eltern für die Einteilung oder Nichteinteilung zu bestimmten Lehrpersonen haben nur Aussicht auf Berücksichtigung, wenn bereits ältere Geschwister bei diesen Lehrkräften zur Schule gegangen sind. Die Gesuche sind schriftlich bis 28. Februar an die Schulverwaltung zu richten. In jedem Fall sind jedoch ausgeglichene Klassen das angestrebte Ziel der Schülerzuteilungen.

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Läuse

Kopfläuse können jeden betreffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Sie wird die ganze Klasse durch unsere Laustante kontrollieren lassen.

Erfahren Sie mehr zum Theme Läuse.

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Musikalische Grundausbildung und Musikunterricht

Viele Kinder haben zum ersten Mal Kontakt mit der Musikschule, wenn sie im Kindergartenalter die musikalische Frühausbildung besuchen. Musiklehrerinnen vermitteln allen Erst- und Zweitklässlern Grundlagen der Musik (musikalische Grundausbildung MGA). Kinder und Jugendliche erlernen an der Musikschule ein Instrument. Es sind zurzeit rund 440 Schülerinnen und Schüler, die Einzel- oder Kleingruppenunterricht belegen. Die Musikschule fördert das Gruppenspiel, denn das Musizieren mit andern zusammen macht mehr Freude. Zur Wahl stehen verschiedene Instrumentalensembles, das Jugendspiel, Bands und der Jugendchor.

Erfahren Sie mehr über die Musikschule.

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Rückstellung vom Schuleintritt (Kindergarten)

Rechtsgrundlage für diesen Ablauf bildet das VSV §3 Abs. 1 und VSV §34 Abs. 3
Eine Rückstellung von der Schulpflicht (Eintritt Kindergartenstufe) kann erfolgen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Die Rückstellung kann in Ausnahmefällen auch im Laufe des Schuljahres erfolgen. Antragsberechtigt sind die Eltern und die Lehrperson.
Gesuche um Rückstellung vom Kindergarteneintritt sind bis 28. Februar schriftlich und mit Begründung an die Schulverwaltung zu richten. Dem Gesuch ist ein Bericht des Haus- oder Kinderarztes zum Entwicklungsstand des Kindes beizulegen. Der Schulpsychologische Dienst prüft das Gesuch und nimmt eine Einschätzung bezüglich Einschulung vor. Aufgrund des Abklärungsberichts entscheidet die Schulpflege über die Rückstellung. Die Eltern werden bis spätestens Ende Mai schriftlich durch die Schulverwaltung informiert. 

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Schnupperlehren

Offene Lehrstellen der Region Volketswil finden sich auf berufsberatung.ch. Schnupperlehren, Informationstage etc. sind die zentralen Elemente zur Berufsfindung. Schülerinnen und Schülern der 2. und 3. Sekundarstufe sind diese Anlässe in der Regel nach begründetem Gesuch zu bewilligen.

Regelungen: 

  • Schnupperlehren sollen nach Möglichkeit in die Schulferien gelegt werden.
  • Das schriftliche Gesuch soll frühzeitig mit genauen Angaben über die Dauer und den Zeitraum der Schnupperlehre oder ähnlicher Anlässe sowie einer Umschreibung derselben eingereicht werden. Das Gesuch muss von den Eltern unterschrieben werden.
  • Dem Gesuch soll in der Regel die Bestätigung der Schnupperlehrfirma, die Einladung oder Veranstaltungsbestätigung beigelegt werden.
  • Das Formular „Bestätigung Schnupperlehre“ wird dem Schüler oder der Schülerin mitgegeben und muss nach Beendigung der Schnupperlehre vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Lehrperson abgegeben werden. Es wird in der Schülerakte aufbewahrt.
  • Der versäumte Schulstoff ist angemessen aufzuarbeiten und versäumte Prüfungen sind in der Regel nachzuholen.

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Schulergänzende Betreuung

Das Betreuungsangebot findet in den Schülerclubs statt und umfasst die drei 
Module Morgen-, Mittags- und Nachmittagsbetreuung. Diese lassen sich nach Bedarf einzeln buchen. Der Morgen beginnt um 07.15 Uhr, dauert bis zum Schulbeginn um 08.15 Uhr und enthält ein Frühstück. Beim Mittagstisch von 11.50 bis 13.30 Uhr gibt es ein vollwertiges Mittagessen. Der Nachmittag beginnt um 13.30 Uhr oder nach Schulschluss und endet um 18.00 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulverwaltung, T 044 910 22 22 oder schule@volketswil.ch.

Erfahren Sie mehr über die schulergänzende Betreuung.

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Schulärztliche Untersuchung

In der 5. Primarklasse und 2. Sekundarklasse werden die Eltern von der Schule aufgefordert, ihr Kind schulärztlich untersuchen zu lassen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahres findet eine obligatorische ärztliche Untersuchung beim Privatarzt statt. Sie dient der frühen Erfassung gesundheitlicher Störungen (z.B. Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens oder Haltungsschäden) sowie der Überprüfung des Impfstatus. Eltern erhalten die Unterlagen anfangs Jahr von der Klassenlehrperson. Die Eltern können den Arzt frei wählen. Das Kind kann entweder den Schularzt/die Schulärztin oder den Hausarzt/die Hausärztin aufsuchen. Der Schularzt gibt Empfehlungen zum Impfschutz ab. Die Impfungen erfolgen danach auf Veranlassung der Eltern durch einen frei gewählten Arzt.

Erfahren Sie mehr zur schulärztlichen Vorsorgeuntersuchung.

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Schulbus

Für die Schule Volketswil verkehren für busberechtigte Kinder drei Schulbusse. Busberechtigt sind grundsätzlich 1. bis 3. Klässler  sowie Kinder, die wegen Krankheit oder eines körperlichen Leidens nicht in der Lage sind, mit dem Velo zu fahren. Diese Kinder müssen auf der Schulverwaltung gemeldet werden. Die Kinder werden an den offiziellen Haltestellen bei den Schulhäusern sowie in Kindhausen und im Zentrum mitgenommen und ausgeladen.

Reglement Schulbus

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Schulhauseinteilungen

Siehe Klassenzuteilung.

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Schulisches Standortgespräch

Wenn Eltern, Lehrpersonen oder weitere Fachpersonen Auffälligkeiten oder besondere pädagogische Bedürfnisse wahrnehmen, wird mit dem schulischen Standortgespräch gewährleistet, dass alle Personen, die etwas zur Unterstützung beitragen können, ein gemeinsames Verständnis der Beobachtungen entwickeln.

Das schulische Standortgespräch ist entscheidend für die Zuweisung zu Therapien, Aufnahmeunterricht, Aufnahmeklassen sowie über integrative Förderung hinausgehende Angebote für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägter Begabung und zur Sonderschulung.

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Schulpflicht

Alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, die neu in eine Zürcher Gemeinde ziehen, haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. Dies gilt ab Beginn ihres Aufenthaltes und unabhängig vom Aufenthaltsstatus des Kindes. Zur obligatorischen Schule gehört auch der Kindergarten.

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Schulpsychologischer Dienst

Das Ziel der schulpsychologischen Arbeit besteht darin, zusammen mit den Beteiligten Anliegen, Probleme und Konflikte zu klären, Ideen zu entwickeln und neue Lösungswege zu finden. Eine kostenlose Beratung kann direkt beim schulpsychologischen Dienst vereinbart werden. Weiterführende Abklärungen werden nur auf Anfrage der Schulleitung durchgeführt.

Erfahren Sie mehr zum schulpsychologischen Dienst.

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Schulsozialarbeit (SSA)

Die Schulsozialarbeit ist eine Anlauf- und Beratungsstelle bei sozialen und persönlichen Fragen, Schwierigkeiten und Problemen. Sie fördert die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen und leisten einen Beitrag zu einem gesunden Schulklima.

Erfahren Sie mehr zur Schulsozialarbeit.

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Schulweg

Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern. Sie sind verantwortlich für das Verhalten ihrer Kinder auf dem Schulweg. Hier können Kinder vielfältige soziale Erfahrungen machen, die ihre Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. So lernt Ihr Kind mit Risiken umzugehen, Gefahren richtig einzuschätzen, die Selbständigkeit zu geniessen und das Vertrauen, das Sie ihm schenken, zu würdigen. Wir bitten die Eltern daher dringend, ihre Kinden nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.
Elterntaxi - nein Danke

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Schulzahnpflege

Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule den Zähnen Sorge zu tragen. Damit hat die Zürcher Schulzahnmedizin grosse Erfolge erzielt: Die Zahl der Kariesfälle ging in den letzten 50 Jahren massiv zurück. Viele Kinder haben karies- und füllungsfreie Zähne, putzen sich ihre Zähne mindestens 2 Mal täglich und wissen, wie man sich gesund ernährt. Deshalb leistet die Schulzahnmedizin einen wichtigen Beitrag an die Gesundheitsförderung, die Prävention von Zahnerkrankungen und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder. 

Die Schulzahnpflegerin besucht die Klassen vom Kindergarten bis zur 6. Primarklasse dreimal jährlich. In der 2. Sekundarklasse wird ein zweistündiger Workshop durchgeführt. Bei den regelmässigen überwachten Zahnputzübungen wird kein Fluorid-Gelee verwendet

Fluorid härtet die Zähne und macht sie resistenter gegen Säuren. Der Zahnschmelz bekommt dadurch wieder eine intakte Oberfläche. Zudem hemmt Fluorid das Bakterienwachstum. Die Anwendung von 1 Mal wöchentlich wird ab dem 6. Altersjahr empfohlen. Während mindestens einer Stunde sollte nichts gegessen und getrunken werden. 

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Schwimmunterricht

Die Schülerinnen und Schüler aller Volketswiler Unterstufenklassen werden während drei Jahren mindestens alle zwei Wochen im Sportfach Schwimmen unterrichtet. Der Schwimmunterricht ist für alle Kinder der Unterstufe obligatorisch und findet im Schulhaus Feldhof statt.

Erfahren Sie mehr über den Schwimmunterricht.

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Standortgespräch

Siehe schulisches Standortgespräch.

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Tagesbetreuung

Siehe schulergänzende Betreuung.

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Umstufungen auf der Sekundarstufe

Auf der Sekundarstufe kann ein Wechsel in eine andere Abteilung oder in eine andere Anforderungsstufe in der ersten Klasse auf Ende November, Mitte April und Anfang Schuljahr, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang Schuljahr erfolgen. Mit einem schriftlichen Gesuch an die Schulleitung/ Klassenlehrperson können die Eltern einen Antrag auf Umstufung einreichen. Umstufungsanträge der Klassen- oder Fachlehrperson (Englisch) basieren auf einer Gesamtbeurteilung der Schülerin oder des Schülers und einem Elterngespräch, dessen Ergebnis schriftlich festgehalten wird.

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Urlaubsgesuche und Absenzen

Siehe Absenzen, Dispensationen, Jokertage.

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Verkehrsinstruktion

Ein Verkehrsinstruktor der Gemeindepolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen regelmässig Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen. In der 5. Primarklasse findet die Veloprüfung statt.

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Versicherung

Alle in der Schweiz wohnhaften Personen sind obligatorisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Deshalb bestehen keine zusätzliche Versicherungen über die Schulen. Alle Unfälle - auch Schulunfälle - müssen der privaten Krankenkasse bzw. Unfallversicherung gemeldet werden.

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Vorzeitiger Kindergarteneintritt

Mit der Festlegung des Stichtages für den Schuleintritt auf den 31. Juli werden Kinder, die ihr
4. Lebensjahr bis zu diesem Termin erreicht haben, eingeschult, was bereits dem VSG §3 Abs. 2 entspricht. Seit Schuljahr 2019/20 sind deshalb keine vorzeitigen Schuleintritte mehr möglich.

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Wegzug aus der Gemeinde

Erfolgt ein Wegzug, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung baldmöglichst mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.

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Zahnarzt

Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. Die Schulgemeinden sind verpflichtet die jährlichen zahnärtlichen Untersuchung der Schülerinnen und Schüler nachweislich zu überwachen. Die Schulpflege hat mit diesen Untersuchungen zwei Zahnarztpraxen in Volketswil beauftragt. Es sind dies: 

- Zahnarztzentrum, Grabenwiesstrasse 5, 8604 Volketswil, T 043 399 45 45
- Kiserident, Kindhauserstrasse 2, 8604 Volketswil, T 044 945 60 11

Jeweils zu Schuljahresbeginn erhalten die Eltern einen Gutschein für eine kostenlose Untersuchung bei einer der oben erwähnten Zahnarztpraxen. Für Kinder der 1. Primarklasse und Jugendliche der 2. Sekundarklasse kann ergänzend dazu die Untersuchung mit einer Bissflügel-Röntgenaufnahme gewünscht werden. Entscheiden sich Eltern für eine Untersuchungen beim Privatzahnarzt / bei der Privatzahnärtin tragen sie die Kosten für die Untersuchung selber. 

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Zecken

Die Zeckensaison dauert vom Frühling (Februar/März) bis Herbst (Oktober/November). Zecken leben v.a. im Unterholz, am Waldrand und an Wegrändern bis max. 1.5 Meter über dem Boden. Sie können – wenn auch selten – zwei Krankheiten übertragen: Lyme-Borrelsiose und Zeckenenzephalitis (FSME). Gegen die FSME kann man sich impfen lassen. Durch gut abschliessende Kleidung, geschlossenes Schuhwerk sowie Zeckenspray, kann Zeckenbissen vorgebeugt werden. Zecken können mit einer Pinzette selber entfernt werden.

Erfahren Sie mehr über Zecken.

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Zeugnisse

Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. In der Kindergartenstufe und in der 1. Primarklasse werden keine Noten erteilt. Dafür werden mit Ihnen als Eltern Standortgespräche geführt.

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Zusammenarbeit

Die Schule legt Wert auf gute Elternkontakte. Von den Klassenlehrpersonen werden regelmässig Elterngespräche und Elternabende organisiert. Die Zusammenarbeit mit der Schule ist für die Eltern ein Recht und gleichzeitig eine Pflicht.

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