Schwimmunterricht

Primäres Ziel des Schwimmunterichts ist es, dass Kinder und Jugendliche einen sicheren Umgang mit dem Element Wasser erlernen. Dabei geht es nicht darum, den Kindern möglichst schnell eine Schwimmart beizubringen, sondern ihnen die Angst vor dem Wasser und dem Tauchen zu nehmen und ihnen verschiedene Fortbewegungsmöglichkeiten zu zeigen.

Obligatorischer Unterricht während der Unterstufe

Die Schülerinnen und Schüler aller Volketswiler Unterstufenklassen werden während 3 Jahren mindestens alle 2 Wochen im Sportfach Schwimmen unterrichtet. Der Schwimmunterricht ist für alle Kinder der Unterstufe obligatorisch.

Ziel ist der Wassersicherheitscheck in der 3. Klasse

Die Inhalte des Schwimmunterrichts orientieren sich an den Teilbereichen Wassergewöhnung, Schwimmtechnik und Spiel. Die drei Schwimmarten Rückencrawl, Brustcrawl und Brustgleichschlag werden gleichzeitig eingeführt. Am Ende der dritten Klasse sollte Ihr Kind den Wassersicherheitscheck (WSC) bestehen können und die Baderegeln kennen.

Test und Stoffabzeichen für jedes Niveau

Im Verlaufe des Schwimmunterrichts absolviert jedes Kind mehrere Schwimmtests. Je nach Niveau erhält es das entsprechende Stoffabzeichen. Die Klassenlehrperson wird bei Nichterreichen des primären Lernzieles entsprechend orientiert.

Schwimmunterricht durch eine Fachperson im Feldhof

Die Kinder besuchen den Schwimmunterricht bei einer Schwimmlehrperson aus dem Team der Schule Feldhof. Diese Lehrpeson ist im Besitz eines Fachausweises oder einer vergleichbaren Ausbildung (inkl. SLRG Brevet 1). Sie nimmt mindestens alle zwei Jahre an einem sportartspezifischen Fortbildungskurs teil.

Dispensationen nur mit ärztlichem Zeugnis

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind bei der Klassenlehrperson, falls es am Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann. Eine leichte Erkältung ist kein Grund für eine Absenz. Für eine dauernde Dispensation vom Schwimmunterricht ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich.

Krankheiten / Allergien / Läuse

Wenn Ihr Kind an einer Krankheit (wie Diabetes oder Asthma) oder an einer Allergie leidet, bitten wir Sie, die Schwimmlehrperson direkt über die Klassenlehrperson zu informieren. Auch bei anderen Besonderheiten (z.B. Besuch einer Psychomotorik-Therapie) ist eine Information nützlich, damit der Unterricht angepasst werden kann. Ein Läusebefall ist kein Dispensationsgrund auch nicht für den Schwimmunterricht, weil Läuse nicht über Wasser übertragen werden.

Vermeidung von Fusspilz

Um das Anstecken mit Fusspilz möglichst verhindern zu können, sollen die Kinder nach dem Besuch im Bad die Füsse und dort insbesondere die Zehenzwischenräume gut abtrocknen.

Schwimmbrillen und Nasenklammern sind nicht erlaubt

Das Tragen einer Schwimmbrille verhindert den Druckausgleich und kann schon bei geringer Tiefe (ab 1 m) zu Beschädigungen der Augen führen. Nasenklammern ermöglichen kein richtiges Ausatmen ins Wasser und behindern somit die Atemtechnik.

Badekappe ist bei langen Haaren obligatorisch

Für Kinder mit langen Haaren ist das Tragen einer Badekappe oder das Zusammenbinden der Haare aus Sicherheitsgründen obligatorisch.

Das gehört in eine Badetasche

In die Badetasche gehören Badehose/Badekleid, Badetuch, Badekappe (wenn vorhanden), Bürste/Kamm, Haargummi (Haare ab Schulterlänge müssen zusammengebunden werden) und während der kalten Jahreszeit Stirnband oder Mütze.

Schmuck und Wertsachen am besten zu Hause lassen

Damit keine Ohr- und Fingerringe oder Halsketteli verloren gehen, lassen die Kinder Schmuck und Wertsachen am besten zu Hause oder deponieren sie während der Lektion bei der Lehrperson. Die Schule haftet nicht für gestohlene oder verlorene Wertsachen.